Riester-Förderung: Der Turbo für Ihre Altersvorsorge

So holen Sie das Maximum an Geschenken vom Staat!

Nahezu jeder Deutsche hat den Begriff „Riester-Rente“ schon gehört und doch wissen nur die wenigsten so richtig, was eigentlich dahinter steckt. Einfach gesagt geht es um eine nach dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester benannte private Altersvorsorge, die vom Staat bezuschusst wird.

Doch riestern ist noch lange nicht gleich riestern. Für wen die Förderung spannend ist, welche verschiedenen Fördermöglichkeiten es gibt und wie Sie diese optimal für sich nutzen, zeige ich Ihnen in diesem Blogartikel.

Kurz und knapp: Was ist die Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen und durch Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland (Quelle: Wikipedia). Das heißt, Sie sparen privat für Ihr Alter und erhalten dafür Zuschüsse in Form von Zulagen und Steuervorteilen vom Staat.

Um diese in Anspruch nehmen zu können, müssen einige Rahmenbedingungen eingehalten werden. Die wichtigsten sind: Es handelt sich wirklich um eine Altersvorsorge, das angesparte Geld ist also frühestens ab dem 62. Lebensjahr verfügbar. Eine Ausnahme bilden hier nur Altverträge oder das sogenannte Wohnriester.

Zudem gibt es für jeden Vertrag eine Beitragsgarantie, die eingezahlten Beiträge plus die Zulagen müssen also in jedem Fall – egal wie Sie Ihr Geld letztlich investieren – zum Ende der Ansparphase verfügbar sein.

Außerdem muss das Geld als lebenslange Rente gezahlt werden. Der Anbieter Ihres Riester-Vertrages muss also eine lebenslang mindestens gleichbleibende Rente gewährleisten. Lediglich maximal 30% des angesparten Geldes dürfen zum Rentenbeginn einmalig aus dem Vertrag entnommen werden.

Wie hoch ist die Riester-Förderung?

Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Arten der Riester-Förderung. Zum einen zahlt der Staat Zulagen, die direkt in Ihren Altersvorsorgevertrag fließen und zum anderen können Sie die Beiträge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend machen.

Staatliche Zulagen

Die staatlichen Zulagen sind zumeist die bekannte Form der Riester-Förderung. Hier zahlt der Staat jedem Sparer 154 EUR pro Jahr direkt in den Riester-Vertrag. Außerdem gibt es 200 EUR einmalig wenn Sie bei Vertragsabschluss noch nicht älter als 25 Jahre sind und jedes Jahr 300 EUR für jedes ab 2008 geborene und 185 EUR pro Jahr für jedes zuvor geborene Kind. Diese Kinderzulagen gibt es solange Ihr Kind Kindergeld bekommt.

Sie sehen – ganz unabhängig vom gewählten Produkt ist die Riester-Förderung in Form der Zulagen schon sehr interessant. Das kann allein bis zu 8,5% pro Jahr an Rendite ausmachen, hat die Zeitschrift Finanztest in der aktuellen Ausgabe September 2014 berechnet. Die Rendite des Produkts und die zusätzlichen Steuervorteile kommen noch hinzu.

Diese staatlichen Zulagen bekommen Sie, wenn Sie mindestens 4% Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr abzüglich der Ihnen zustehenden Zulage selbst in Ihren Riester-Vertrag einzahlen. Diesen Teil nennt man Mindesteigenbeitrag.

Zusätzliche Steuervorteile

Wer mehr als seinen Mindesteigenbeitrag einzahlen möchte, kann das tun – und dabei noch eine zusätzliche Riester-Förderung nutzen.

Jedes Jahr können maximal 2.100 EUR minus der Zulage in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Bei einem Single ohne Kinder, dem „nur“ die 154 EUR Zulage zustehen, sind also 2.100 – 154 = 1.946 EUR möglich, das entspricht 162,17 EUR im Monat. Weiteres Beispiel: Mit einem ab 2008 geborenen Kind können Sie 2.100 – 154 – 300 = 1.646 EUR, sprich 137,17 EUR im Monat maximal riestern.

Den insgesamt in den Riester-Vertrag eingezahlten Beitrag können Sie dann als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Der Staat führt dann eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Wenn Ihr Steuervorteil höher ist als die Zulage, die bereits in Ihren Vertrag überwiesen wurde, dann erhalten Sie die Differenz zusätzlich von den Steuern erstattet.

Ein vereinfachtes Beispiel: Wer als Single ohne Kinder bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 30% insgesamt 2.100 EUR, also den Maximalbeitrag, in den Riester-Vertrag zahlt, hätte insgesamt eine Riester-Förderung von 30% * 2.100 = 630 EUR. Davon werden 154 EUR direkt als Zulage in den Vertrag überwiesen und die 630 – 154 = 476 EUR Differenz gibt es zusätzlich vom Finanzamt zurück erstattet.

Das ist noch einmal deutlich mehr als die reine Zulage. Wer also richtig riestert, kann auch über die Zulage hinaus noch einmal ordentlich profitieren.

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Welche Steuern fallen im Alter an?

Die Rente, die im Alter aus dem Riester-Vertrag gezahlt wird, ist voll steuerpflichtig. Wegen der Steuervorteile in der Ansparphase und der Belastung in der Rentenphase spricht man hier von der nachgelagerten Besteuerung. Beachten Sie das in jedem Fall, wenn Sie Ihre Rentenlücke im Alter berechnen, denn auch die gesetzliche Rente wird von Jahr zu Jahr zunehmend versteuert und ist ab 2040 voll steuerpflichtig.

Im Großen und Ganzen trübt die nachgelagerte Versteuerung die Vorteilhaftigkeit der Riester-Rente aber nicht, da Rentner in den allermeisten Fällen ein geringeres Einkommen haben als Berufstätige. Das führt dazu, dass der Steuersatz im Alter geringer ist als während des Erwerbslebens, die Steuerbelastungen in der Rente also deutlich niedriger sind als die Steuervorteile in der Ansparphase.

Wer kann überhaupt riestern?

Nicht jeder, aber immerhin die meisten Deutschen können in den Genuss der Riester-Förderung kommen. Wer genau zulagenberechtigt ist, habe ich Ihnen in meinem Blogartikel „Wie Sie Riester optimal für sich nutzen“ aufgezeigt. Schauen Sie gerne einmal hinein, ob Sie zum geförderten Personenkreis gehören. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Arbeitnehmer und Auszubildende) sowie Beamte gehören in jedem Fall dazu.

Riester-Förderung: Der richtige Durchführungsweg

Für die Inanspruchnahme der Riester-Förderung ist ein Altersvorsorgevertrag erforderlich, der gemäß AltZertG zertifiziert ist. Das können Banksparpläne, Fondssparpläne, Bausparverträge oder Rentenversicherungen sein, die wiederrum klassisch oder fondsgebunden investieren können.

Auch innerhalb der einzelnen Produktkategorien gibt es enorme Unterschiede, was die Höhe der Kosten und die Rendite angeht. Eine möglichst unabhängige Beratung lege ich Ihnen also in jedem Fall ans Herz.

Fazit

Wer richtig riestert und die gesamte Riester-Förderung in Anspruch nimmt, fährt allein durch die Zulagen und die Steuervorteile schon eine ordentliche Rendite ein. Wer zudem ein gutes Produkt ausgewählt hat, das seinerseits ebenfalls eine attraktive Verzinsung bringt, der hat mit der Riester-Rente in fast allen Fällen alles richtig gemacht.

Wenn Sie sich für die zulagenorientierte Zahlung, also 4% des Vorjahresbruttogehalts entscheiden, achten Sie darauf, Ihren Eigenbeitrag jedes Jahr anzupassen, da Ihr Bruttogehalt in der Regel von Jahr zu Jahr schwankt. Wenn Sie das vergessen, entgehen Ihnen womöglich Zulagen.

Im Zweifel wenden Sie sich an einen unabhängigen Berater, zum Beispiel einen Finanz- und Versicherungsmakler. Dieser findet mit Ihnen gemeinsam nicht nur das richtige Produkt und die richtige Höhe Ihrer Zahlbeiträge, sondern kann außerdem jährlich die Beiträge mit Ihnen an die veränderte Situation anpassen. Dann vergeht Ihnen kein Cent an Zulage und Sie haben mit der Riester-Rente für Ihre Altersvorsorge auf jeden Fall einen guten Grundstock gelegt.

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