Krankenversicherung Referendariat

Die Unterschiede zwischen der Gesetzlichen und der Privaten Krankenversicherung

Für Referendare ist die Entscheidung für die richtige Krankenversicherung wahrlich nicht einfach. Noch bevor es darum gehen kann, welches Versicherungsunternehmen das am besten geeignete ist, gilt es die grundsätzliche Frage zu klären, ob du gesetzlich oder privat krankenversichert werden möchtest.

Lies hier, wo die grundlegenden Unterschiede zwischen den beiden Systemen liegen, was du bei deiner Entscheidung auf jeden Fall bedenken solltest und welche Wechselmöglichkeiten du hast.

Referendare haben die Wahl

In den meisten Bundesländern werden Referendare im Lehramt oder Juristen nach wie vor verbeamtet, so auch hier in Nordrhein-Westfalen. Für die Krankenversicherung gilt also das Gleiche wie für ältere Beamte: Referendare haben die Wahl zwischen der Gesetzlichen und der Privaten Krankenversicherung.

Private Krankenversicherung für Referendare – oder doch lieber gesetzlich?

Wenn du also vor der Entscheidung stehst, ob du dich lieber privat oder gesetzlich krankenversichern möchtest, solltest du zwei Punkte unbedingt beachten, die unterschiedliche Funktionsweise der beiden Systeme und deinen Beihilfeanspruch.

Die grundlegenden Systemunterschiede

Das System der Gesetzlichen Krankenversicherung für Referendare

Die Gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren. Junge, meist gesündere Beitragszahler, finanzieren die älteren Menschen, die in der Regel häufiger zum Arzt gehen. Der Beitrag richtet sich dabei nicht nach dem Erkrankungsrisiko, sondern nach deinem Einkommen. Je mehr du verdienst, desto höher ist dein Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung und umgekehrt.

Die Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind dabei weder wählbar noch garantiert. Bei steigenden Kosten im Gesundheitsapparat (und die Kosten steigen hier seit Jahren kontinuierlich) hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, neben der Erhöhung der Beiträge einfach die Leistungen zu kürzen. Bekannte Beispiele sind hier die Zuzahlung bei Medikamenten oder Krankenhausaufenthalten. Möchtest du zusätzliche Leistungen, benötigst du eine Private Zusatzversicherung (z.B. für Zahnersatz oder die stationäre Unterbringung im Einbettzimmer).

Das System der Privaten Krankenversicherung für Referendare

In der Privaten Krankenversicherung ist das System ein völlig anderes. Die Leistungen bekommst du bei Vertragsabschluss verbindlich zugesagt. Du kannst dich entscheiden, welche besonderen Leistungen du möchtest und der Versicherer hat keinerlei Möglichkeiten, diese im Nachhinein zu deinem Nachteil zu verändern. Der Beitrag richtet sich dabei nicht nach deinem Einkommen, sondern nach deinem individuellen Risiko für den Versicherer. Besonders relevant sind dein Alter und dein Gesundheitszustand bei Abschluss der Privaten Krankenversicherung sowie die von dir gewünschten Leistungen.

Der Umfang der Privaten Krankenversicherung ist in aller Regel spürbar besser als der der Gesetzlichen. Arzneimittel bedürfen meist keiner Zuzahlung, im Krankenhaus wirst du im Einbettzimmer untergebracht und vom Chefarzt behandelt und auch bei Zahnersatz leistet deine Private Krankenversicherung in der Regel eine hohe Zuzahlung. Ebenso sind beispielsweise Heilpraktiker oder andere alternative Mediziner mitversicherbar, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur in geringem Umfang bezuschusst werden.

Eine Private Krankenversicherung für Referendare bildet darüber hinaus Alterungsrückstellungen, die den Beitrag im Alter stabil halten sollen.

Das solltest du bei deiner Entscheidung bedenken

Grundsätzlich gilt es also abzuwägen, welchem System du dich anschließen möchtest. Während du als gesetzlich Versicherter relativ einfach zwischen den verschiedenen Krankenkassen hin und her wechseln kannst, solltest du dich, sofern du dich für eine Private Krankenversicherung entscheidest, möglichst schon sehr früh auf einen langfristig geeigneten Versicherer festlegen. Wechsel zwischen Versicherern in der Privaten Krankenversicherung für Referendare sind zwar grundsätzlich möglich, jedoch musst du bei jedem Wechsel eine erneute Gesundheitsprüfung über dich ergehen lassen und das höhere Eintrittsalter in den neuen Tarif führt zu einer höheren monatlichen Prämie.

Auch wenn sich das recht nachteilig anhört, lässt sich dieses Problem recht einfach umgehen, wenn du dich möglichst schon vor Beginn deines Referendariats auf das beste Versicherungsunternehmen festlegst. Gerne zeigen wir dir, wie du den Versicherer findest, bei dem du einen umfassenden Schutz zum günstigsten Preis bekommst.

Beihilfe in der Privaten Krankenversicherung für Referendare

Doch noch ein weiterer Punkt spricht als Referendar für die Private Krankenversicherung: Hier bist du beihilfeberechtigt. Das heißt, dass dein Dienstherr (bei Lehramtsreferendaren üblicherweise das Bundesland, in dem sie beschäftigt sind) bereits einen Großteil deiner Krankheitskosten übernimmt. Privat versichern brauchst du dich also nur noch für den verbleibenden Teil, der nicht von der Beihilfe umfasst wird. Wenn du dich für die Gesetzliche Krankenversicherung entscheidest, verfällt dein Beihilfeanspruch.

Wie hoch dein individueller Anspruch auf Beihilfe ist, hängt vor allem von zwei Faktoren ab, deinem Familienstatus und der Zahl deiner Kinder. Da Referendare in den meisten Fällen noch unverheiratet und kinderlos sind, beträgt der Beihilfesatz in den meisten Bundesländern 50%, so auch in NRW. Ergo brauchst du nur noch für die verbleibenden 50% eine Private Krankenversicherung für Referendare. Gerne zeigen wir dir für deinen individuellen Fall deinen Beihilfeanspruch auf. Nimm dazu einfach Kontakt zu uns auf.

Wechselmöglichkeiten zwischen den Krankenversicherungssystemen

Grundsätzlich gilt: Hast du dich einmal für die Private Krankenversicherung entschieden, so musst du auch in diesem System verbleiben. Doch keine Sorge: Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die dir den Wechseln in die Gesetzliche Krankenversicherung ermöglichen.

Solltest du bspw. nach dem Referendariat nicht verbeamtet werden, sondern eine Stelle als angestellter Vertretungslehrer oder als Angestellter in der freien Wirtschaft annehmen, dann bist du in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, sofern dein Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Diese liegt 2019 bei 60.750 EUR Jahresbruttoeinkommen und steigt in der Regel jedes Jahr an. Da das Einkommen von Berufsstartern in den meisten Fällen unterhalb dieser Grenze liegt, setzt dann ohnehin eine Pflichtversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung ein und du musst dich dort versichern lassen, ob du möchtest oder nicht.

Ein Wechsel von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung ist für Referendare und Beamte unter Berücksichtigung von Kündigungsfristen oder ggf. Sonderkündigungsrechten möglich. Solltest du darüber nachdenken, nimm auf jeden Fall eine objektive und kompetente Beratung in Anspruch.

Krankenversicherung für Referendare – Fazit

Es bestehen also durchaus Möglichkeiten, die Private Krankenversicherung für Referendare wieder zu verlassen und in die Gesetzliche Krankenversicherung zurück zu kehren. Hab davor also nicht mehr Angst als begründet ist. Die Privaten Krankenversicherungen stellen dir wie gesagt bei Vertragsabschluss diverse Gesundheitsfragen, sodass nicht für jedermann ein Wechsel in das Private System möglich ist. Solltest du jedoch die Chance haben dorthin wechseln zu können, so ist nicht nur der Beihilfeanspruch, sondern auch dein vertraglich zugesichertes Recht auf die vereinbarten Leistungen ein gutes Argument für die Private Krankenversicherung für Referendare.

Noch ein Tipp zuletzt: Jede Gesellschaft geht anders mit deinen Vorerkrankungen um. Lass dich daher nicht nur zu den für dich wichtigen Leistungen beraten, sondern auch deine individuelle Voranfrage stellen. Nur so weißt du schon vor Vertragsabschluss ob und wenn ja, zu welchen Konditionen du den besten Versicherungsschutz für deine Krankenversicherung für Referendare bekommst.

Übrigens: Einen weitergehenden Überblick über die Vor- und Nachteile der Privaten Krankenversicherung findest du in diesem Blogartikel zur Krankenversicherung im Referendariat.

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