Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung folgt dem Solidarprinzip und arbeitet mit vorgegebenen Honorarkontingenten, die über die Kassenärztlichen Vereinigungen verteilt werden. Sind diese Kontingente einer Praxis ausgeschöpft, werden Leistungen häufig zeitlich gestreckt oder in das nächste Quartal verlagert, medizinisch Notwendiges bleibt möglich, die Terminlage kann sich jedoch spürbar verdichten. Die Versorgung orientiert sich an verbindlichen Richtlinien und dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Komfortleistungen und besondere Verfahren sind nur in engen Grenzen vorgesehen. Für viele Versicherte bedeutet das eine verlässliche Basisabsicherung, wer jedoch mehr Gestaltungsspielraum, erweiterten Service oder stärkere Auslandsabsicherung sucht, ergänzt die GKV häufig mit privaten Zusatzlösungen.
Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung rechnet Behandlungen individuell nach der Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte ab und kennt keine kollektiv vorgegebenen Budgets. Der vertraglich festgelegte Leistungsumfang bestimmt, was erstattet wird, dadurch lassen sich Arzt und Klinik frei wählen, Termine werden oft schneller vergeben und moderne Verfahren stehen im vereinbarten Rahmen zur Verfügung. Der Schutz kann präzise zusammengestellt werden, etwa mit Bausteinen für ambulante Leistungen, stationäre Optionen, Zahnbehandlung, Vorsorge und weltweite Absicherung, zusätzlich sind Tarifwechsel und Beitragsentlastungskomponenten möglich. Für Angestellte wirkt der Arbeitgeberzuschuss kostenmindernd, Selbständige wählen unabhängig vom Einkommen, insgesamt entsteht eine planbare und auf den persönlichen Bedarf zugeschnittene Gesundheitsabsicherung.