In vielen älteren Berufsunfähigkeitsversicherungen findet sich noch die sogenannte abstrakte Verweisbarkeit. Diese Klausel erlaubt es dem Versicherer, im Leistungsfall zu prüfen, ob du theoretisch noch in einem anderen Beruf arbeiten könntest, der deiner bisherigen Ausbildung oder Erfahrung entspricht. Selbst wenn diese Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt gar nicht verfügbar ist oder deutlich geringere Einkünfte bringt, kann die Auszahlung der BU-Rente dadurch verweigert werden.
Um dich im Ernstfall wirklich abzusichern, sollte dein Vertrag ausdrücklich auf die abstrakte Verweisbarkeit verzichten. Nur so ist gewährleistet, dass du deine Rente auch dann erhältst, wenn du deinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst. Ein solcher Verzicht schützt dich vor unzumutbaren Alternativen und gibt dir die Sicherheit, dich im Falle einer Berufsunfähigkeit auf deine finanzielle Absicherung verlassen zu können – ohne zusätzliche Risiken oder Streitigkeiten mit dem Versicherer.