Leistung im Ernstfall transparent geregelt
Von der Arbeitsunfähigkeit zur BU Rente – so läuft es ab
Wenn dich eine Erkrankung oder ein Unfall länger aus dem Beruf nimmt, zählen klare Abläufe. Du meldest deinen Fall, reichst die ärztlichen Unterlagen ein und wir begleiten dich bei der Zusammenstellung aller Nachweise. Gute Verträge leisten bereits bei längerer Arbeitsunfähigkeit über eine ergänzende AU Klausel und prüfen parallel die Berufsunfähigkeit. Wird BU festgestellt, erhältst du die vereinbarte monatliche Rente und bist in der Regel von weiteren Beiträgen befreit. Wichtig ist eine rückwirkende Leistung, damit Zahlungen ab dem tatsächlichen Beginn der BU erfolgen, auch wenn die Feststellung später kommt. Bei der Nachprüfung soll der Versicherer transparent bleiben und realistische Besserungen berücksichtigen, ohne dich vorschnell aus der Leistung zu nehmen. Teilzeit, Elternzeit oder eine stufenweise Wiedereingliederung dürfen nicht zum Nachteil werden, ebenso wenig eine faire konkrete Verweisung bei dauerhaftem Wechsel in eine gleichwertige Tätigkeit. Wir achten darauf, dass Formulierungen zu psychischen Erkrankungen, Schmerz und Fatigue sauber sind und keine versteckten Einschränkungen enthalten. So stellst du sicher, dass im Ernstfall Geld fließt, Fixkosten gedeckt sind und du dich auf Genesung und Alltag konzentrieren kannst.